Vertragliche Pflichten

Aus dem Anwaltsvertrag ergeben sich für den Rechtsanwalt verschiedene Pflichten. 

Die gesetzlichen Regelungen zu den Pflichten eines Anwalts finden sich grundsätzlich in den §§ 1 bis 3 BRAO sowie der Generalklausel des § 43 BRAO.

Der Rechtsanwalt ist aufgrund des geschlossenen Anwaltsvertrags dazu verpflichtet, alles zu tun, um die Interessen seines Mandanten zu vertreten. Im Falle des Strafrechts ist es egal, ob der Mandant die Straftat begangen hat oder nicht.

Der Anwalt tritt dafür ein, um für seinen Mandanten als bestmöglicher rechtlicher Beistand zu fungieren, jedoch ist er nicht für die Wahrheitsfindung zuständig. Diese Aufgabe unterfällt anderen Personen und Behörden wie beispielsweise der Staatsanwaltschaft. Im Rahmen dieser Tätigkeit hat der Anwalt viele Pflichten zu erfüllen. Diese Pflichten sind in einem sogenannten Pflichtenkatalog aufgelistet.

Im Vordergrund stehen zunächst vier Grundpflichten: 

  • Klärung des Sachverhalts, 
  • Rechtsprüfung, 
  • Rechtsberatung und 
  • die allgemeine Schadensverhütung. 

Aufgrund der allgemeinen Schadenverhütung hat der Anwalt den Mandanten vor voraussehbaren und vermeidbaren Nachteilen zu bewahren. Hierbei schuldet der Rechtsanwalt dem Mandanten stets den sichersten Weg. Dies bedeutet, dass der Rechtsanwalt, wenn mehrere Maßnahmen in Betracht kommen, er diejenige zu treffen hat, welche die sicherste und gefahrloseste ist. Stehen mehrere Wege zur Auswahl, um den erstrebten Erfolg zu erreichen, hat der Rechtsanwalt den Weg zu wählen, auf dem dieser am sichersten erreichbar ist.

Neben diesen vier im Vordergrund stehenden Pflichten ergeben sich für den Anwalt noch weitere. Beispielsweise sind noch von Bedeutung die Hinweispflicht, welche sich unter anderem auf die Kosten der Tätigkeit erstrecken kann, sowie die Verschwiegenheitspflicht des Rechtsanwalts. 

Bei einem Vergleich muss der Rechtsanwalt die Vor- und Nachteile des beabsichtigten Vergleichs erläutern. Diese Pflicht ist sehr weit auszulegen. Der Anwalt muss eine Abwägung vornehmen. In dieser Abwägung sind die rechtlichen, wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse des Mandanten zu berücksichtigten. Die Bewertung der Erfolgsaussichten des Prozesses und die Deutung der Beweislage sind in der rechtlichen Abwägung von erheblicher Bedeutung. In wirtschaftlicher Hinsicht ist insbesondere darauf einzugehen, dass durch einen Vergleich der Mandant unter Umständen die Möglichkeit hat, schneller an Geld zu kommen als durch einen langwierigen Prozess. Dieser Aspekt ist bei einer drohenden Insolvenz von enormer Bedeutung. 

Begeht der Anwalt einen Fehler bei dem Nachkommen seiner Pflichten oder unterlässt er dies komplett, können Schadensersatzansprüche gegenüber einem Anwalt generell nur geltend gemacht werden, wenn der eingetretene Schaden seine Ursache in der Pflichtverletzung des Anwalts hat.