Versicherung des Anwalts

Rechtsanwälte sind für ihre Mandanten wichtige Ratgeber. Aufgrund der komplexen Sachverhalte und Bandbreite des deutschen Rechtssystems tragen diese eine große Verantwortung. In Folge ihrer Tätigkeit können Fehler auftreten, welche ihnen vorgeworfen werden. Durch diese Schadensersatzansprüche geht es aufgrund der Anwaltshaftung nicht selten um die berufliche Existenz. Darüber hinaus sind neben dem Anwalt oftmals noch weitere Parteien beteiligt, weshalb auch deren weitere Laufbahnen mit inbegriffen sind.

Zur Risikominimierung von Irrtümern für Juristen, ihre Mandanten und sonstige Beteiligte müssen Rechtsanwälte eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung ist für Anwälte verpflichtend. 

Gem. § 51 BRAO müssen sich Rechtsanwälte gegen Vermögensschäden absichern, die sich aus ihrer beruflichen Tätigkeit ergeben. Die Mindestversicherungssumme ist 250.000 Euro.

Die Zulassungsurkunde eines Anwalts wird nur ausgestellt, wenn dieser einen entsprechenden Schutz nachweisen kann. Zudem wird die Zulassung widerrufen, wenn kein Versicherungsschutz mehr besteht.

Auch angestellte Rechtsanwälte müssen eine eigene Berufshaftpflicht abschließen. Dies ist daran zu begründen, dass die Berufshaftpflichtversicherung des Arbeitgebers nur für einen Teil der Tätigkeiten des angestellten Anwalts eintritt. Jedoch wird nicht der vollständige Versicherungsschutz gewährleistet. 

Von der Berufshaftpflichtversicherung sind grundsätzlich alle echten Vermögensschäden abgesichert, mithin alle rein finanzielle Schäden, die einem Dritten entstehen. Darüber hinaus besteht jedoch zudem die Möglichkeit, sich als Rechtsanwalt auch gegen Personen- und Sachschäden zu versichern. Der Schutz bei einer solchen Zusatzversicherung tritt in Kraft, wenn zum Beispiel ein Klient in der Kanzlei stürzt und bei dem Sturz eine Verletzung erleidet. 

Von den meisten Versicherern werden bestimmte Tätigkeiten vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Diese ausgeschlossenen Tätigkeiten können beispielsweise die Beratungen nach außereuropäischem Recht oder Tätigkeiten vor außereuropäischen Gerichten sein. Zudem sind unter keinen Umständen Schäden gedeckt, die durch eine wissentliche Pflichtverletzung oder Veruntreuung durch den Anwalt oder dessen Mitarbeiter entstanden sind. 

Die Anzahl der Schadensersatzforderungen von Mandanten gegen ihre Anwälte ist in den letzten Jahren konstant gestiegen. Jeder vierte Anwalt wird statistisch gesehen einmal im Jahr mit einem Haftungsvorwurf konfrontiert. Häufigste Fehlerquelle ist das Versäumnis einer Frist. 

Die Anwaltshaftung greift auch, wenn der Anwalt spezialgesetzliche Regelungen nicht beachtet. Die Rechtsprechung folgt hierbei dem Grundsatz, dass der Anwalt mandatsbezogen auch entlegenste Rechtsnormen kennen muss.

Zusammenfassend ist zur Berufshaftpflichtversicherung zu sagen, dass, wenn Rechtsanwälten fehlerhaftes Arbeiten vorgeworfen wird, es häufig um größere Beträge geht. Somit ist gegebenenfalls auch die berufliche Existenz gefährdet, weshalb eine leistungsstarke Berufshaftpflichtversicherung unverzichtbar ist.

Neben der verpflichtenden Berufshaftpflichtversicherung können weitere Zusatzversicherungen wie beispielsweise Rechtsschutz und den Zusatzbaustein Cyber Risk oder auch eine Versicherung, die Elektronik und Möbel in der Kanzlei absichert, abgeschlossen werden.